Sowohl politisch als auch weltanschaulich liegen zwischen Ali Zant sowie Helmut Schöner und seiner Ehefrau Galaxien. Beide berufen sich auf das hohe Gut der Meinungsfreiheit und ihren politischen Auftrag. Das war es aber auch schon mit den Gemeinsamkeiten.
Email mit brisanten Anschuldigungen
Stein des Anstoßes der aktuellen Anklage gegen Zant waren zwei Emails an die Jüdische Gemeinde und die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit. Darin formulierte er die Anschuldigung, dass das Ehepaar Schöner aufgrund diverser Beobachtungen dem rechtsnationalen Spektrum zuzuordnen sei. Das ließen sich die beiden nicht gefallen und erstatteten Ende Oktober 2022 Strafanzeige. Zant brachte das einen Strafbescheid ein, gegen den er Widerspruch einlegte – es folgte die Verhandlung am Dienstag vor Richterin Carina Särve.
Staatsanwältin Anja Benner erkannte in den vorgelegten Emails die Verletzung des Paragraph 187 im Strafgesetzbuch. Dieser besagt, dass jemand, der über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind, sich der Verleumdung schuldig macht.
Video als Beweis für rechtsnationale Kontakte
„Als Stadtrat und damit als Person im öffentlichen Raum, sah ich es als meine Pflicht an, meine Hinweise bezüglich rechtsnationaler Kontakte von Schöners an die Verantwortlichen der jüdischen Communities weiterzugeben. Damit wollte ich diesen Personenkreis schützen“, argumentierte Zant gegenüber Richterin Carina Särve. Zum Beweis legte Zant mit Rechtsanwalt Christoph Scharf dem Gericht ein Youtube-Video vor, das allerdings nicht vollends überzeugen konnte.
Ehepaar Schöner als Zeugen
Stadtrat Schöner berichtete im Zeugenstand, dass ihn die von Zant attestierte Nähe zur AfD zutiefst geschockt habe. Er bezeichnete die Anschuldigung glattweg als „Lüge“. Richterin Corinna Särve sah es nun als ihre Aufgabe, herauszubekommen, woher der AfD-nahe Eindruck des Ehepaars Schöner bei Zant entstanden sein könnte.
Stadtrat Schöner hatte eine Erklärung parat: „Wir führten während der Coronazeit unangemeldete Montagsspaziergänge ab dem Neuen Rathaus in die Innenstadt durch. Dabei schlossen sich der eine oder andere regionale Neonazi oder AfD-nahe Personen an und ‚kaperten‘ den Protestmarsch.“ Der Aufforderung, die nicht angemeldete Demo zu verlassen, seien diese Leute nicht nachgekommen, so Schöner. „Auch die herbeigerufene Polizei hatte keine Handhabe.“ Dabei sei bei Zant wohl eine Nähe zu rechtsnationalen Kreisen abgeleitet worden.
Zeugin weigert sich, Namen zu nennen
Emotional wurde es, als die Frau des Stadtrats in den Zeugenstand gerufen wurde. Sie versicherte, dass sie keine Verbindung zu rechtsradikalem Gedankengut habe. Die Frage, warum sie – ebenso wie ihr Mann – in eine zumindest „rechtsoffene“ Partei eingetreten sei, konterte sie mit dem Anspruch auf Meinungsfreiheit. „Vielleicht können wir mit guten Argumenten solche Leute von diesem Weg abbringen.“
Um die Argumente seines Mandanten zu untermauern, wollte Strafverteidiger Christoph Scharf die Namen wissen, die sich bei den Montagsspaziergängen zu Schöners gesellten. Sichtlich erregt wollte die Klägerin – bis auf den Namen einer durch umstrittene Aktionen aufgefallene Stadtratskollegin ihres Ehemanns – weitere Teilnehmer nicht nennen. Sehr emotional bezeichnete sie den ganzen Prozess als „geframed“. Richterin Carina Särve ging souverän auf diesen unpassenden Vorwurf nicht ein.
Auch ein erhitztes Wortgeplänkel zwischen einem Zuschauer, dem Verteidiger und dem Ehepaar Schöner konnte dem überaus fairen Prozess nichts anhaben.
Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Am Schluss des Verfahrens gab es nur einen Gewinner: die Tafel Weiden-Neustadt. Nach einem längeren Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung verkündete die Richterin, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2.500 Euro für die „Tafel“ eingestellt wird.
Wie eine konstruktive Zusammenarbeit der beiden Bürgervertreter im Weidener Stadtrat zum Wohle der Bürger möglich sein soll, bleibt schleierhaft – obwohl sich die Prozessbeteiligten jeweils fast missionarisch auf ihre Verpflichtung berufen, zum Wohle der Bevölkerung zu arbeiten.
Von Martin Stangl (Oberpfalz Echo )